
Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung
Der Landeshauptmann hat pro Jahr mindestens vier Prüfungstermine festzulegen. Die Anmeldung hat der Prüfungswerber spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich beim Landeshauptmann einzubringen (der Kandidat hat freie Wahl, in welchem Bundesland er die Prüfung ablegt).
Durchführung der Prüfung Theorieprüfung
Diese wird bei einer Stelle der Landesregierung durch eine aus drei Personen bestehende Prüfungskommission durchgeführt. Sie dauert 4 Std. und 30 Min. und besteht aus folgenden drei Teilen:
- Multiple Choice Fragen (Prüfungsbögen - keine PC-Prüfung)
- Erörterung von Praxissituationen
- Offene Prüfungsfragen
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung wird grundsätzlich in der Fahrschule gleichzeitig mit der D-Führerscheinprüfung (gleichzeitiger Beginn, Ende nach 45 Min. aber mit Fortführung der Grundqualifikation. Nur die ersten 45 Min. werden für die Bewertung der Führerscheinprüfung herangezogen. Die vollen 90 Min. für die Bewertung der D95-Prüfung. Es müssen zwei Prüfungsprotokolle ausgefüllt werden!!) absolviert. Muss die D95-Prüfung wiederholt werden, dann ist der Prüfungsort eine Stelle der Landesregierung.
Sie dauert 90 Min. und die Inhalte folgen mit dem Prüferhandbuch und dem Prüfungsprotokoll. Diese befinden sich derzeit noch in Ausarbeitung (grobe Inhalte sind im § 7 (3) der BKF-VO zu finden). Ermächtigung zu Ausbildungsstätte für die Berufskraftfahrerweiterbildung Die Ermächtigung erfolgt durch den Landeshauptmann und die Voraussetzungen dazu sind relativ leicht zu erfüllen. Jede Fahrschule mit C- und D-Fahr(schul)lehrern erfüllt diese Kriterien.