
Berufskraftfahrerqualifizierung für LKW- und Autobuslenker
Im Güterbeförderungsverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung C erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Berufskraftfahrer von LKW, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung C erworben haben, müssen erst ab 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.
Im Personenkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Berufskraftfahrer von Bussen, die vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben, müssen erst ab 10. September 2013 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf in Ihrem Bundesland
Fragenkataloge C95 / D95 als Download
Informationen zur praktischen Prüfung
- Prüferhandbuch C95 Schreiben des BMVIT
- Prüferhandbuch C95 Textteil
- Prüferhandbuch C95 Anhang inkl. Prüfungsprotokoll
- Prüfungsprotokoll C95 als Einzelseite
- Prüferhandbuch D95 Schreiben des BMVIT
- Prüferhandbuch D95 Textteil
- Prüferhandbuch D95 Anhang inkl. Prüfungsprotokoll
- Prüfungsprotokoll D95 als Einzelseite